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 AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1 Geltungsbereich

  • Der Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des WEIL CONSULTING ist für sämtlichen Geschäftsverkehr. Diese Bedingungen gelten als angenommen, sobald eine Ware oder eine Dienstleistung bei uns bestellt wird. Davon abweichende AGB eines Vertragspartners werden nicht akzeptiert, ausser bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung.

2 Angebote, Offerten und Preisänderungen

  • Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Die Angebote des WEIL CONSULTING in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für den WEIL CONSULTING erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Die Angaben in unseren Verkaufunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung der Eigenschaften dar, es sei denn, sie wurden schriftlich ausdrücklich als verbindlich erklärt.

  • Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vermerkt, zuzüglich Transportkosten und MwSt. gemäss Offerte/Auftragsbestätigung.

  • Der durch WEIL CONSULTING offerierte Stundenaufwand oder Pauschalpreis bezieht sich nur auf die in der Offerte definierte Leistung. Mehraufwände, die durch Zusatzwünsche vor Ort oder falsche Angaben zu Sachverhalten von Kundenseite verursacht wurden, (vgl. § 4 & 6) sind zu normalen Sätzen kostenpflichtig.

3 Lieferung, Liefer- und Leistungszeit, Annahmeverzug und Gefahrenübergang

  • Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind Termine und Lieferfristen unverbindlich. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch WEIL CONSULTING steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferanten und Hersteller. Teillieferungen durch WEIL CONSULTING sind zulässig.

  • Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann WEIL CONSULTING die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. WEIL CONSULTING ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

  • Sobald die Sendung zum Versand bzw. Transport aufgegeben worden ist, geht die Gefahr auf den Käufer über.

  • Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d. h. zulasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem
    Fahrzeug, ausser etwas anderes wurde schriftlich vereinbart.

  • Falls die Gebrauchsanweisungen nicht beiliegen, sind diese nach zu beziehen (vgl. § 6).

4 Dienstleistungen, Termine

  • Es gelten die auf dem Internet veröffentlichten Tarife, soweit nichts anderes schriftlich offeriert ist.

  • WEIL CONSULTING ist bemüht, für die Dauer des jeweiligen Einzelauftrages, dem Kunden definierte Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, diese durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter zu ersetzen.

  • WEIL CONSULTING ist berechtigt, zur Ausführung von Dienstleistungen fachkundige Dritte bei zu ziehen.

  • Bei Auftragswiderruf vonseiten des Kunden sind bereits entstandene Kosten von diesem zu übernehmen.

  • Reise- und Unterkunftsauslagen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt, es sei denn, anderweitige Regelungen sind schriftlich definiert worden.

Pflichten des Kunden um eine einwandfreie Leistung zu gewährleisten:

  • Der Kunde ernennt gegenüber WEIL CONSULTING mindestens einen ermächtigten Ansprechpartner zur Vornahme verbindlicher Entscheidungen und Anweisungen.

  • Der Kunde stellt WEIL CONSULTING kostenlos alle nötigen Informationen, Einrichtungen sowie auch die sonst erforderliche Unterstützung zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen rechtzeitig zur Verfügung.

  • Der Kunde stellt ausreichenden Zugriff und Verfügbarkeit auf die der Aufgabenstellung entsprechenden Systemumgebung sicher.

  • Der Kunde gewährt den Mitarbeitern von WEIL CONSULTING das Zutrittsrecht zu den Räumlichkeiten, welche für die Erfüllung der Dienstleistungen nötig sind.

  • Backups von Systemen sind gemacht.

  • Nach Abschluss einer Dienstleistung hat der Kunde die Installation auf offensichtliche Mängel in Anwesenheit des Technikers zu kontrollieren. Dies gilt insbesondere bei Fehlen von Features, die speziell in der Kundenumgebung sind und nicht einem allgemeinen Standard entsprechen, der einem Techniker bekannt sein müsste.

  • Unnötige Wege und Aufwände und Zeitverzögerungen, die wegen solchen Versäumnissen entstehen, gehen zulasten des Kunden.

  • WEIL CONSULTING wird nach Möglichkeit sofort oder zumindest nach unseren Richtlinien (Internet), auch ausserhalb der Geschäftszeiten, handeln. Wegen der Notfallorganisation der Firma können wir dies allerdings nicht garantieren. Im Rahmen des Möglichen wird WEIL CONSULTING seine Termine einhalten und Verzögerungen frühest möglich melden.

  • Beratungsgespräche denen kein Auftrag folgt sind verrechenbar.

5 Telefonischer Verkehr

  • Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Honorarliste (Internet) abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei WEIL CONSULTING zustande.

6 Gewährleistung, Retouren, Reparaturen

  • Erhaltene Ware ist vom Kunden sofort bei Erhalt auf Mängel oder Mengendifferenzen zu untersuchen. Die Frist verdeckte Mängel oder Mengendifferenzen zu melden beträgt maximal 4 Tage nach Erhalt. Eine Anzeige von Mängeln hat auf jeden Fall schriftlich zu erfolgen.

  • Die Gewährleistung nach folgenden Bestimmungen beträgt bei Neugeräten 1 Jahr, bei Second Hand Geräten 1 Monat. Bei Börsenartikeln gilt 1 Woche Funktionsgarantie, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

  • Bei berechtigten Mängelrügen hat WEIL CONSULTING zunächst das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die in der Preisliste festgelegte Anfahrtspauschale ist in jedem Fall und unabhängig vom Ergebnis zu entrichten.

  • Nur die bei echten Garantiefällen oder bei durchgeführten Reparaturen werden Kostenvoranschläge nicht berechnet.

  • Temporäre Ersatzgeräte müssen nicht den Standard der zu ersetzenden Geräte haben. Sie dienen nur zur notfallmässigen Überbrückung einer relativ kurzen Reparatur- oder Austauschzeitspanne und müssen deshalb auch nur behelfsmässig ihren Dienst erfüllen.

  • Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit Angaben zum Defekt sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an WEIL CONSULTING zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf die sich darauf befindlichen Daten, durch Kopien (Backups) gesichert werden. Daten können bei Reparatureingriffen verloren gehen. Dies gilt auch bei Reparaturen vor Ort. Backups sind Sache des Kunden und WEIL CONSULTING ist nicht haftbar für verlorene Daten.

  • Für Warenrücksendungen, sei es bei Reparaturen oder bei Falschsendungen, haftet der Kunde bis zum Eintreffen beim Lieferanten.

Die Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Lieferdatum. Die Gewährleistung erlischt, wenn die Mängel auf folgende Sachverhalte zurückzuführen sind:

  • Wenn unsere oder die in der Gebrauchsanweisung Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt worden sind (vgl. § 3).

  • Wenn Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.

  • Wenn Geräte geöffnet werden oder ein Fremdeingriff stattgefunden hat.

  • Unsachgemässe Lagerung, Benutzung oder Handhabung der Geräte.

  • Normale Abnutzung oder Verschleiss vorliegen.

  • Gewährleistungsansprüche gegen WEIL CONSULTING stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn:

  • Der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt;

  • Bei Geräten ausserhalb der Garantie ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;

  • Die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind.

  • Wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, für den WEIL CONSULTING nicht verantwortlich ist. Falls deshalb ein Produkt oder eine Installation in sich funktionstüchtig nicht, aber wunschgemäss eingesetzt werden kann, muss der Kunde die bis dahin gelieferte bzw. bestellte Ware, sowie alle geleisteten Arbeitsstunden bezahlen. Bei einem Vertragsrücktritt sind diese, sowie allfällig aufgelaufene Kosten zu bezahlen.

7 Zahlung, Eigentumsvorbehalt

  • Bei Aufträgen, die einen Materialanteil beinhalten, ist dieser im Voraus zu leisten. Bei Neukunden ist der gesamte Betrag für das Material und die Dienstleistung im Voraus oder vor Ort zu bezahlen.

  • Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung im Voraus, per Nachnahme, bar oder innert 10 Tagen rein netto gemäss den Angaben auf der Faktura zahlbar, soweit nicht anders vereinbart.

  • Gutscheine sind soweit nicht explizit vermerkt nur für Dienstleistungen und nicht kumulativ einlösbar. (Ausnahme bei uns gekaufte Geschenkgutscheine)

  • Die Rechnungsstellung der Dienstleistungen erfolgt wöchentlich gemäss den von WEIL CONSULTING erstellten Stundenrapporten, sofern nicht schriftlich andere Bedingungen vereinbart worden sind.

  • Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

  • Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10% p.a., zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist WEIL CONSULTING auch jederzeit berechtigt, die Dienstleistung zu unterbrechen, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.

  • Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

  • Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von WEIL CONSULTING.

8 Haftungsbeschränkung

  • Für Folgeschäden aus der Verwendung von uns gelieferter Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

  • Soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.

  • Für Beschädigungen oder Verlust der instand zu setzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet WEIL CONSULTING, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von WEIL CONSULTING beruhen. In diesem Fall leistet WEIL CONSULTING nach ihrer Wahl Instandsetzung, Ersatz oder Entschädigung in Geld. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

9 Standardsoftware und Nutzungsrechte an Spezialsoftware

  • Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d. h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.

  • Der Kunde ist verpflichtet, eine korrekte Lizenzierung der von ihm verwendeten Software vorzunehmen. Die Verletzung der Urheberrechte ist strafbar.

  • WEIL CONSULTING übernimmt ausdrücklich keine Haftung für fehlende Nutzungslizenzen.

  • Der Kunde wird die auf Datenträgern oder Nutzungsbedingungen enthaltenen Nutzungsrechtsbeschränkungen respektieren. Bei Datenträgern mit mehreren Programmen wird er nur die für ihn freigegebenen Programme oder Module nutzen.

  • An Spezialsoftware und Programmentwicklungen räumt WEIL CONSULTING dem Käufer ein einfaches aber kein ausschliessliches Nutzungsrecht ein. Die Rechte bleiben bei uns. Der Kunde hat kein Recht auf Bekanntgabe und/oder Überlassung des Quellcodes. Eine Vervielfältigung und Weiterveräusserung ist in jedem Falle untersagt.

  • WEIL CONSULTING ist ausdrücklich berechtigt, Arbeitsresultate aus dem Auftragsverhältnis mit dem Kunden anderweitig weiter zu verwenden.

9 Standardsoftware und Nutzungsrechte an Spezialsoftware

  • Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d. h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.

  • Der Kunde ist verpflichtet, eine korrekte Lizenzierung der von ihm verwendeten Software vorzunehmen. Die Verletzung der Urheberrechte ist strafbar.

  • WEIL CONSULTING übernimmt ausdrücklich keine Haftung für fehlende Nutzungslizenzen.

  • Der Kunde wird die auf Datenträgern oder Nutzungsbedingungen enthaltenen Nutzungsrechtsbeschränkungen respektieren. Bei Datenträgern mit mehreren Programmen wird er nur die für ihn freigegebenen Programme oder Module nutzen.

  • An Spezialsoftware und Programmentwicklungen räumt WEIL CONSULTING dem Käufer ein einfaches aber kein ausschliessliches Nutzungsrecht ein. Die Rechte bleiben bei uns. Der Kunde hat kein Recht auf Bekanntgabe und/oder Überlassung des Quellcodes. Eine Vervielfältigung und Weiterveräusserung ist in jedem Falle untersagt.

  • WEIL CONSULTING ist ausdrücklich berechtigt, Arbeitsresultate aus dem Auftragsverhältnis mit dem Kunden anderweitig weiter zu verwenden.

10 Leihe und Miete

  • Leih- oder mietweise gelieferte Waren oder Software verbleiben auf dessen eigene Gefahr beim Kunden. Er ist für die sachgemässe (im Falle von Software auch für deren lizenzrechtlich korrekte [vgl. §10.]) Benutzung und für den Verlust bzw. für Schäden der Waren verantwortlich.

11 Schulung und Beratung

  • Bei Schulungen durch WEIL CONSULTING werden die Unterrichtsinhalte dem Stand der Technik entsprechend von WEIL CONSULTING festgelegt. Einzelheiten werden in einem Schulungsvertrag verankert.

  • Wünsche zu abweichenden Schulungsinhalten oder -änderungen muss der Kunde rechtzeitig einbringen. Falls der Kunde seine Kontrollpflicht vernachlässigt, muss er für Folgekosten aufkommen. Der Vertrag gilt in diesem Falle als erfüllt.

  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zu Schulenden dem abgemachten Niveaulevel entsprechen, insbesondere, dass auch bei verschiedenen abgemachten Levels diese nicht in einem Kurs gemischt werden. Für Nichterreichen von Schulungszielen u. Ä., ist in solchen Fällen der Kunde verantwortlich.

  • Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen fern, so berührt dies den Honoraranspruch von WEIL CONSULTING nicht; das Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Kunde.

  • Wird eine Schulung beim Kunden durch dessen IT Probleme teilweise oder ganz verhindert, so berührt auch dies den Honoraranspruch von WEIL CONSULTING nicht (vgl. § 4).

  • Tritt der Kunde vor Durchführung der Schulung von dem Vertrag zurück, stehen WEIL CONSULTING 25% der Vertragssumme als pauschalierter Ersatzanspruch zu.

  • Erfolgt der Rücktritt während der Schulung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Massgabe, dass der erbrachte Teil der Leistungen nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird.

  • Ansprüche gegen WEIL CONSULTING wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder/und Änderungen an einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt jeder Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt.

  • Grundsätzlich ist jede Beratung kostenpflichtig, wird aber bei Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erheblich vergünstigt oder entfällt. Beratungen fallen unter den Consultingsatz.

12 Datenschutz und Geheimhaltung

  • Im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes ist WEIL CONSULTING dazu berechtigt, die Kundendaten im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung intern zu verwalten. Dies gilt, auch wenn diese von Dritten stammen.

  • WEIL CONSULTING ist verpflichtet, Daten des Kunden vertraulich zu behandeln. Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.

  • Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung besteht nicht oder entfällt, wenn diese Daten allgemein bekannt oder zugänglich, WEIL CONSULTING oder ihren Mitarbeitern schon vor Mitteilung durch den Kunden bekannt, oder WEIL CONSULTING oder ihren Mitarbeitern zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung offenbart oder zugänglich gemacht worden sind.

13 Schlussbestimmungen

  • Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand ausschliesslich Zürich. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

 

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